Deckbedingungen

*~*~ CM Cantaor steht 2017 zunächst keinen Stuten zur Verfügung,
da er sich zunächst auf Turniere konzentrieren soll~*~*



Ab 2016 steht CM  Cantaor P.R.E. Stuten, wie auch Stuten anderer Rassen (Fremdstuten) als Deckhengst zur Verfügung.

Möglich ist dies via
ausschließlich
via Versand von Frischsamen.


Decktaxe für P.R.E. Stuten: 500 Euro exkl. Nebenkosten, wie Tierarztkosten, Versand, ...
Decktaxe für Fremdstuten:  300 Euro exkl. Nebenkosten, wie Tierarztkosten, Versand, ...

Cantaor kann jederzeit nach vorheriger Absprache besucht und begutachtet werden !


Auszug aus dem Deckvertrag:

 

§ 1 Decktaxe

Frischsperma wird nur gegen Vorauszahlung versand und geliefert. Stuten werden wegen des Erhöhten Aufwandes durch einen Tierarzt zur Folikellkontrolle nicht am Mooshof mit Frischsamen besamt. Die Kosten des Aufwandes zur Gewinnung von Frischsperma durch einen Tierarzt, wie auch der Versand von Frischsperma sind vom Stutenbesitzer zu tragen, ebenso die Rücksendung von unbenutzten Pailletten.

Die reine Decktaxe exkl. Nebenkosten, wie Tierarzt- und Versandkosten (Frischsamen) beträgt für Stuten die NICHT im Verband des reinrassigen, spanischen Pferdes (ancce) registriert sind:

300 Euro.

Die reine Decktaxe exkl. Nebenkosten, wie Tierarzt- und Versandkosten (Frischsamen) beträgt für Stuten die im Verband des reinrassigen, spanischen Pferdes (ancce) registriert sind:

500 Euro.

Bringt ein Besitzer mehrere Stuten zur Bedeckung, so erhält er ab der zweiten Stute einen Rabatt von 10% auf die Decktaxe.

Sollte die Stute aus dieser Bedeckung nicht trächtig werden, hat der Stutenbesitzer das Recht auf eine weitere Bedeckung in diesem oder im Folgejahr. Ein Nachweis des die Stute behandelnden Tierarztes ist anzufügen.

Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen, Ultraschall-Untersuchungen etc. gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

§ 2 Deckbescheinigung

Über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes. Der Zuchtverband ist gemäß Zuchtbuchordnung (ZBO) gehalten, Abstammungsnachweise oder Geburtsbescheinigungen nur für Fohlen auszustellen, für die ein ordnungsgemäßer Deckschein mit Abfohlmeldung vorgelegt wird. Sollte für die Stute bereits ein vorbereiteter Deckschein des Zuchtverbandes vorliegen, so ist dieser mitzubringen. Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnachweises (Kopie genügt) der Stute notwendig. Bei Nachbedeckungen ist der Deckschein mitzubringen, damit auch die Daten der Nachbedeckung vermerkt werden können.

 § 3 Deckbedingungen 

Eine möglichst genaue Bestimmung der Rosse durch den Stutenhalter wird vorausgesetzt. Der Stutenhalter versichert, dass die Stute gesund, zuchttauglich und frei von Krankheiten ist, welche Einfluss auf die Aufnahmefäigkeit der Stute haben können. Zur Bedeckung werden nur Stuten mit tierärztlicher Tupferprobe zugelassen. Diese darf nicht älter als 3 Wochen sein und verfällt nach der zweiten erfolglosen Bedeckung. Die Tupferprobe muss während der Rosse in der Cervix entnommen werden. Der Hengst wird nach jeder Samenentnahme desinfiziert.

§ 4 Sonstiges

Außer den in diesem Deckvertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Deckvertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige   wirksame   und   durchführbare   Bestimmung   als  vereinbart,  die   dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.
Gerichtstand ist der Geschäftssitz des Hengsthalters

Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden